Mann über Bord: Tauss verlässt Piratenpartei

Das Landgericht Karlsruhe hatte Tauss vergangene Woche wegen des Besitzes kinderpornographischen Materials zu einer Bewährungsstrafe von 15 Monaten verurteilt. Tauss sagte nun, vor allem im Hinblick auf den Landtagswahlkampf in Baden-Württemberg 2011 sei seine Mitgliedschaft in der Piratenpartei möglicherweise eher kontraproduktiv.

Er sei der Partei persönlich “zu großem Dank verpflichtet”, sagte der 56-Jährige weiter. Sie habe sich “trotz aller Anfeindungen” zur Unschuldsvermutung als zentraler Säule des Rechtsstaats bekannt. “Das ist das Gegenteil meines Austritts aus der SPD”, so Tauss. “Ich bin mir sicher, mit diesem Schritt die Piraten mehr zu unterstützen als mit der Aufrechterhaltung einer formalen Mitgliedschaft.” Er werde sich weiterhin an der Diskussion beteiligen. Die Piratenpartei, die sich in erster Linie für Informationsfreiheit im digitalen Zeitalter einsetzt, halte er weiterhin für das “wichtigste politische Projekt der letzten Jahre”.

Auch die Piratenpartei dankte dem Politiker für die bisherige Zusammenarbeit. “Wir respektieren die Entscheidung von Herrn Tauss und haben ihn als vertrauensvollen Mann kennengelernt”, sagte Sprecher Simon Lange gegenüber der dpa. Allerdings hatte es im Vorfeld deutliche Zeichen dafür gegeben, dass die Partei auf einen Austritt von Tauss gehofft hat.

Tauss war 1994 als Sozialdemokrat in den Bundestag gewählt worden. Von 2005 bis März 2009 war er Sprecher der SPD-Fraktion für die Themengebiete Bildung, Forschung und Medien. Im Sommer 2009 schied er schließlich aus der Fraktion aus und trat der Piratenpartei bei.

Silicon-Redaktion

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  • Vielen Dank für den schönen Titel ;-)
    Vielen Dank für den schönen Titel ;-)

  • Tauss & Co
    Das schlimme ist, daß die Unschuldsvermutung durch die Presse blatant mit Vorverurteilungen unterlaufen wird, und daß Richter sich oftmals diesem öffentlichen Druck beugen. Möchte mal gerne wissen, wie viele Unschuldige heutzutage verurteilt werden. Insbesondere, in wie weit hier im Falle Tauss eine Verurteilung berechtigt ist, oder der Richter sich möglicherweise auch dem Pressedruck gebeugt hat.

    Auf gleicher Ebene liegt doch das Theater mit der katholischen Kirche, wo eine Ohrfeige oder eine Tracht Prügel nunmehr zu sexuellem Mißbrauch oder sogar Vergewaltigung hochstilisiert wird. Das Komische ist, daß man nichts hört von jenen, die etwas im Leben erreicht haben, trotz Ohrfeigen oder mal einer Tracht Prügel (die wohl angebracht war). Es sind nun einige vorgeprescht die anscheinend Kasse machen wollen, und schon gibt es im Schlepptau gleich die ganzen Trittbrettfahrer gleicher Provenienz, denen der Euro in den Ohren klingelt. Natürlich ist das eigene Versagen im Leben darauf zurückzuführen, daß man "mißhandelt" wurde.

    Und da man sich zu den guten Menschen zählt, muß der kleine Mann auf der Straße, indoktriniert durch die Medien, sich gleich in Empörung aufplustern wie ein Paradiesgockel und den Empörten spielen. Die Tracht Prügel, die ich im Leben erhalten habe, haben mir jedenfalls nicht geschadet oder zum Psychopathen oder Versager werden lassen.

  • Komenntar zum Kommentar
    Lieber HJ,

    Sie haben sicherlich Recht, dass aktuell jede Ohrfeige zum Missbrauch hochstilisiert und von der Presse unglaublich ausgeschlachtet wird (auch vor dem Kontext, dass die Prügelstrafe bei uns jahrzehntelang Mainstream war). Auch sollte eine Misshandlung in der Kindheit nicht als Ausrede für den späteren Lebenswandel dienen.

    Dennoch sollte Gewalt kein Mittel zur Erziehung sein, auch wenn Sie Ihre Prügel toll fanden. Ein gewisser Prozentsatz der Opfer trägt leider Folgeschäden davon.

    Besonders im Fall Tauss sind die Beweise dermaßen erdrückend, dass wohl kein Richter anders entschieden hätte.

  • Vorverurteilung vs. Richterspruch
    zum Kommentar von HJ:
    Ich stimme Ihnen zu, dass heutzutage sehr viele mehr oder minder Prominente bei dem kleinsten Tatverdacht öffentlich geschlachtet werden. Das gilt sicher auch für Jörg Tauss.
    Allerdings scheint mir der Richterspruch sehr gut begründet. Daher würde ich eine Beeinflussung des Richters hier ausschließen. Insbesondere zwei Aspekte halte ich in der Begründung für wesentlich: 1. die Tatsache dass Tauss einerseits von seinen angeblichen Ermittlungen niemanden informiert hat - er hätte wissen müssen, dass sein Verhalten strafbar ist, daraus musste er schließen können, dass hier besondere Maßnahmen notwendig sind. Noch deutlicher ist die Begründung in Bezug auf die Nutzung der Erkenntnisse. Es konnten keine Hinweise gefunden werden, dass Tauss sein gesammeltes Wissen eingesetzt hätte, insb. im Gesetzgebungsverfahren des Internet-Sperrgesetz (aka "Zensursula"-Gesetz), wo er ja nun alle Gelegenheit gehabt hätte, die Nutzlosigkeit dieser Maßnahme durch seine Kenntnisse aufzuzeigen.

    Um Ihr Beispiel mit der katholischen Kirche aufzugreifen: wenige Tage nach seinem Rücktritt wurden die Ermittlungen gegen Mixa eingestellt, da sich die Verdachtsmomente nicht erhärtet haben. Das war nur noch eine Randnotiz in der Medienlandschaft, das Opfer war ja zur Strecke gebracht worden.

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