Eine GPS-Überwachung ohne richterliche Anordnung verletzt nach Ansicht der Richter den vierten Verfassungszusatz, der “Personen, Wohnungen, Urkunden und Eigentum vor unberechtigter Durchsuchung und Beschlagnahmung” schützen soll.
Damit widersprechen die Richter den Argumenten der Regierung Obama, nach deren Ansicht es möglich sein sollte, Fahrzeuge auch ohne richterliche Anordnung per GPS zu überwachen. Auslöser für das Urteil war ein Fall, in dem die Polizei in der US-Hauptstadt Washington einen GPS-Sender am Fahrzeug eines mutmaßlichen Drogendealers angebracht hatte. Ein Urteil gegen den Mann war 2010 durch ein Berufungsgericht mit der Begründung aufgehoben worden, es habe keinen Gerichtsbeschluss für die GPS-Überwachung des Verdächtigen gegeben.
“Eine vernünftige Person erwartet nicht, dass jeder ihn überwachen kann und jedes Mal, wenn er sein Fahrzeug bewegt, seinen Standort, seine Route, sein Ziel und jeden Zwischenstopp mit Aufenthaltszeit aufzeichnen kann”, hatte Bezirksrichter Douglas Ginsburg damals in seiner Urteilsbegründung geschrieben. “Stattdessen erwartet er, dass diese Bewegungen unzusammenhängend und anonym bleiben.”
Das Urteil des Supreme Court hat nun erhebliche Auswirkungen auf die Arbeit von Ermittlungsbehörden. Diese nutzen jedes Jahr mehrere tausendmal GPS-Empfänger, um ihre Ermittlungen voranzubringen – das wurde im Laufe des Gerichtsverfahrens deutlich. Nach Angaben der Polizei waren GPS-Geräte bislang vor allem auch zu Beginn von Ermittlungen ein wichtiges Hilfsmittel, um die für einen Gerichtsbeschluss benötigten Indizien zu sammeln.
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