Frankreichs Hadopi verhängt erste Internet-Sperre

Zum ersten Mal sperrt ein Gericht in Frankreich über Hadopi einen Nutzer vom Internet aus. Unklar ist jedoch bislang, wie dieses Urteil umgesetzt werden soll.

In einem Bezirksgericht eines Pariser Vorortes wurde jetzt zum ersten Mal seit der Einführung der Überwachungsbehörde Hadopi eine entsprechende Netzsperre über einen Nutzer verängt. Wie jetzt erst jetzt bekannt wurde, muss der verurteilte Nutzer für zwei Wochen auf Internetzugang verzichten und zudem 600 Euro Strafe bezahlen. Der verurteilte Nutzer hatte mehrmals gegen Urheberrechte verstoßen.

Zuvor sei der Nutzer von der Behörde Hadopi mehrfach aufgefordert worden, den Download von urheberrechtlichen geschützten Inhalten einzustellen. Der Filesharer habe aber weder auf die Verwarnungen reagiert, noch sei er vor Gericht erschienen.

Unklar ist allerdings, ob die Sperre überhaupt umgesetzt werden kann. Nach französischem Recht darf der Internetzugang nicht vollständig gekappt werden. Ein Nutzer muss weiterhin in der Lage sein, E-Mails zu senden und zu empfangen. Stellt der Internetprovider auch den Zugang zu Telefon und Fernsehen zur Verfügung, dürfen diese Dienste ebenfalls nicht abgeschaltet werden.

Eine im Mai veröffentlichte Studie der französischen Regierung über mögliche Schutzmaßnahmen für Kunst und Kultur im digitalen Zeitalter stellt zudem die Zukunft von Hadopi in Frage. Darin wird unter anderem vorgeschlagen, die gesetzlichen Regelungen zu lockern und auf Internetsperren zu verzichten. Kurz darauf bestätigte die französische Kulturministerin Aurélie Filippettientsprechende Pläne der Regierung.

Der jetzt verurteilte Nutzer kann noch Berufung einlegen. Möglicherweise wird die Regierung die Internetsperren sogar noch vor einer rechtskräftigen Entscheidung des Gerichts abschaffen.

Das Hadopi-Gesetz, das seit vier Jahren in Kraft ist, hat laut Mireille Imbert-Quaretta, Vorsitzende des Ausschusses zum Schutz der Urheberrechte bei Hadopi, bisher Kosten in Höhe von mehreren Millionen Euro verursacht und nur zu 20 bis 30 Anklagen geführt. Zudem liegt bis jetzt nur ein Urteil vor: Im September 2012 musste ein Nutzer 150 Euro zahlen.

[mit Material von Stefan Beiersmann, ZDNet.com]

Redaktion

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