Bing: Microsoft stellt in Kürze Formular für Löschanträge bereit

Europäischen Nutzern will Microsoft in Kürze ein Webformular für Löschanträge bei Bing zur Verfügung stellen. Der Europäische Gerichtshof hatte Mitte Mai geurteilt, dass Nutzer die Löschung von personenbezogenen Suchergebnissen beantragen können. Bereits seit Ende Mai bietet Google ein Online-Formular für Löschanträge an.

Der Konzern muss das EuGH-Urteil umsetzen, auch wenn Microsofts Suchmaschine Bing in Europa im Vergleich mit Google (Marktanteil von 92 Prozent) nur selten genutzt wird. Das Urteil macht Suchmaschinen-Betreiber im Fall personenbezogener Daten auf von Dritten veröffentlichten Internetseiten für die von ihm vorgenommene Verarbeitung verantwortlich. Somit kann eine Person den Betreiber direkt auffordern, Links aus der Ergebnisliste zu entfernen, die bei einer Suche nach ihrem Namen angezeigt wird. Dafür müssen allerdings bestimmte Voraussetzung erfüllt werden, wie die Verletzung der Privatsphäre der Person.

Über 70.000 Löschanträge stellten Nutzer seit Ende Mai nach eigenen Aussagen von Google. Betroffen waren insgesamt 250.000 Websites. Der Internetkonzern hat einen “Lösch-Beirat” gegründet, um über die Anträge zu entscheiden. Auch die ehemalige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger ist Mitglied im achtköpfigen Expertengremium.

Microsoft setzt mit einem eigenen Online-Formular das “Recht auf Vergessen” um. Wann die Löschanträge verfügbar sind und wie sie ausgewertet werden, hat es allerdings noch nicht mitgeteilt. “Wir arbeiten noch an den Details, wie wir die jüngste Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs umsetzen. Wir rechnen damit, in Kürze ein Antragsformular für EU-Bürger anbieten zu können”, erklärte ein Microsoft-Sprecher. Wie die New York Times muss sich Microsoft vor der Einführung des Formulars noch mit Yahoo abstimmen. Dessen Suche basiert auf Bing.

Noch besteht keine offizielle Richtlinie, wie mit Anfragen konkret umgegangen und entschieden werden soll, welche Ergebnislinks veraltete Informationen enthalten oder irrelevant sind. Zudem müssen sie prüfen, ob an den Informationen ein öffentliches Interesse besteht. Beispielsweise, ob es um finanzielle Betrugsfälle, Berufsvergehen oder Amtsmissbrauch, strafrechtliche Verurteilungen oder das öffentliche Verhalten von Regierungsbeamten geht.

In einer Stellungnahme gegenüber dem Guardian erklärte Googles Chefanwalt David Drummond, dass man sich mit sehr vagen und subjektiven Tests herumschlage, um die Gültigkeit von Anfragen zu überprüfen. “Die Beispiele, die wir bisher gesehen haben, verdeutlichen den schwierigen Bewertungsprozess, dem Suchmaschinen und die europäische Gesellschaft nun gegenüberstehen: ehemalige Politiker wollen Einträge entfernt haben, die ihre Politik in ihrer Amtszeit kritisieren; ernsthaft bitten Gewalttäter darum, Artikel über ihre Straftaten zu löschen; schlechte Bewertungen für Berufsgruppen wie Architekten und Lehrer; Kommentare, die Leute selbst geschrieben haben (und jetzt bedauern). In jedem dieser Fälle möchte jemand Informationen verstecken, während andere argumentieren könnten, dass diese Informationen öffentlich zugänglich bleiben.”

Unter seinen Sucherresultaten zeigt Google bei Personensuchen mittlerweile häufig den Hinweis an, dass einige Ergebnisse möglicherweise aufgrund der Bestimmungen des europäischen Datenschutzrechts entfernt wurden. Ob Microsoft eine ähnliche Mitteilung für Bing plant, hat es noch nicht mitgeteilt.

[mit Material von Björn Greif, ZDNet.de]

Andre Borbe

Andre ist Jahrgang 1983 und unterstützte von September 2013 bis September 2015 die Redaktion von silicon.de als Volontär. Erste Erfahrungen sammelte er als Werkstudent in den Redaktionen von GMX und web.de. Anschließend absolvierte er ein redaktionelles Praktikum bei Weka Media Publishing. Andre hat erfolgreich ein Studium in politischen Wissenschaften an der Hochschule für Politik in München abgeschlossen. Privat interessiert er sich für Sport, Filme und Computerspiele. Aber die größte Leidenschaft ist die Fotografie.

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