Oracle und SAP beenden TomorrowNow-Rechtsstreit

SAP und Oracle legen den Rechtsstreit wegen Verletzungen von Urheberrechten durch die SAP-Drittwartungstochter Tomorrow-Now bei. SAP und Oracle haben sich auf die Summe von 359 Millionen US-Dollar geeinigt.

Oracle hatte zuerst im Jahr 2007 gegen SAP geklagt. Oracle warf dem SAP-Unternehmen TomorrowNow Urheberrechstverletzungen vor. TomorrowNow hat seit Jahren den Betrieb eingestellt. Oracle forderte in einer ersten Verurteilung im Jahr 2010 insgesamt 1,3 Milliarden Dollar. SAP hatte damals zugegeben, dass durch den Drittwartungsanbieter Software und Dokumente im Namen von Anwendern widerrechtlich herunter geladen wurden. Laut Staatsanwaltschaft soll die SAP-Tochter in mehr als 6000 Fällen Software und Dokumentationen herunter geladen haben.

Die Strafe von 1,3 Milliarden Dollar im Jahr 2010 wurde jedoch von Richter Phyllis Hamilton wieder kassiert. Hamilton argumentierte, dass das Schöffengericht die Summe zu hoch angesetzt habe und stellte Oracle vor die Wahl, entweder die Entschädigungssumme von 272 Millionen Dollar als Strafe zu akzeptieren oder den Fall nochmals neu aufzurollen. Ein Berufungsgericht hatte dann die Strafe auf 356,7 Millionen US-Dollar festgesetzt. Und das entspricht etwa der Summe, auf die sich die beiden Parteien geeinigt haben.

So wird Oracle laut Gerichtsunterlagen 356,7 als Schadensersatz von SAP bekommen und darüber hinaus noch 2,5 Millionen Dollar für weitere Gebühren. Darüber hinaus wird Oracle die 120 Millionen Dollar behalten, die SAP im Vorfeld für Ausgaben für Anwälte und weitere Prozesskosten an Oracle überwiesen hat.

Bei SAP begrüßt man die Entscheidung Oracles, die Summe von 359 Millionen Dollar zu akzeptieren, und den Fall nicht neu aufzurollen. Das Gericht sei bei dieser Urteilsfindung weitgehend der Argumentation SAPs gefolgt, heißt es in einer Mitteilung und dass Oracle sich entschieden habe, einen Schlussstrich unter dem Fall zu ziehen. Neben TomorrowNow führt Oracle darüber hinaus wie zum Beispiel mit Rimini Street weitere gerichtliche Auseinandersetzung gegen Anbieter von Drittwarungsdienstleistungen in den USA.

Redaktion

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