Das berichtete Unicaresoft. Das holländische Unternehmen steht gerade vor Gericht, weil es mit seinem Programm “MSNLock” gegen das Markenrecht verstoßen habe. Das Tool, mittlerweile in Benzoy umgetauft, begrenzt die Nutzungsdauer von Chats und Instant Messengern. Genau wie MSNLock dürfe auch MSNen künftig nicht mehr genutzt werden, so die Anwälte von Microsoft.
Der Konzern führt an, dass man MSN erfolgreich zu einem generischen Begriff gemacht habe. Van Dale müsse das Verb entfernen, damit der Begriff MSN nicht mehr von anderen Firmen als Markenname benutzt werden könne.
Unicaresoft brachte nach eigenen Angaben vor Gericht vor, dass es unabdingbar sei, den Domainnamen MSNlock einzutragen. Nur so könnten Eltern verstehen, wozu das Tool diene.
Auch erzählte Unicaresoft-Chefin Carola Eppink eine Anekdote aus dem Prozessverlauf: Als Gegenargumet auf Microsofts Klage sei dem Konzern entgegen gehalten worden, dass bereits über 60 Domainnamen wie msncam.com, msntest.com oder msn-beta.com bestünden. Sie alle würden das umgangssprachliche MSNen nutzen. Die Anwälte von Microsoft hätten erklärt, diese Domains nicht zu kennen, woraufhin der Richter ihnen empfohlen habe, “etwas mehr zu googeln”.
Das Urteil soll am 7. Mai gesprochen werden. Microsoft und Van Dale haben auf Nachfrage durch silicon.de bislang noch nicht reagiert.
Studie von OVHcloud verdeutlicht Stellenwert von Datenresidenz und Datensouveränität bei KI-Anwendungen.
Mit KI können Unternehmen der Paketbranche Prozesse optimieren, Kosten einsparen und sich zukunftssicher aufstellen.
Land Niedersachsen schließt datenschutzrechtliche Vereinbarung mit Microsoft zur Nutzung von Teams ab.
Ein Großteil der Inventurdifferenzen im deutschen Einzelhandel wird durch Ladendiebstähle verursacht.
DDoS-Angriffe haben seit dem Beginn des Krieges zwischen Russland und der Ukraine an Häufigkeit und…
Lieferkettenplanung in Deutschland auf Basis von Excel bei 37 Prozent der befragten Unternehmen im Einsatz.