“Online-Videorekorder sind nicht in jedem Fall illegal”

Save.TV ist ein browserbasierter Dienst, der registrierten Nutzern seit September 2005 online die Funktionalität eines Videorekorders zur Verfügung stellt. Hierbei liegt die Konzentration auf deutschen Fernsehsendern. Nach einem 14-tägigen kostenlosen Testzeitraum muss sich der Nutzer für einen von drei Abotarifen entscheiden. Alternativ dazu kann er auch eine kostenlose aber eingeschränkte Variante nutzen.

Auch RTL wird in der Programmübersicht ausgewiesen – der Sender hat aber Ende 2007 die Aufzeichnung durch save.TV verboten. Am 22.04.2009 urteilte dazu der Bundesgerichtshof (AZ: I ZR 216/06). Silicon.de befragte den Chef von Save.TV, dem Online-Videorekorder der Hamburger Save.TV Limited, zu seiner Sicht der Dinge.

silicon.de: Herr Kutsch, Sie widersprechen dem Spruch des BGH, wonach das Aufzeichnen von Fernsehsendungen im Internet nicht erlaubt ist. Unter welchen Voraussetzungen bleiben Internet-Videorekorder zulässig?

Kutsch: Das Verfahren Save.TV vs. RTL (Az. I ZR 175/07) ist ein separates Verfahren, das auf Grund der inhaltlichen Nähe zusammen mit dem Shift.TV-Verfahren gegen mehrere private TV-Sender entschieden wurde. Dabei hat der BGH das Urteil des Oberlandesgerichts aufgehoben und an selbiges zurückverwiesen. Die Revision gegen das von RTL angestrengte Urteil des OLG Dresden hatte somit Erfolg.

Zudem hat der BGH festgestellt, dass internetbasierte Videorekorder die Urheberrechte der Rundfunkunternehmen verletzen können. Dies gilt nicht, wenn eine Sendung automatisch gespeichert und ausschließlich an einen Empfänger weitergeleitet wird.

silicon.de: Der BGH hatte entschieden, dass internetbasierte Videorekorder die Urheberrechte der Rundfunkunternehmen verletzen können und “in der Regel” unzulässig sind. Der Fall wurde nun an das OLG Dresden zurückgewiesen. Was genau prüft das Dresdner Gericht? Und was wird dabei rauskommen?

Kutsch: Das OLG Dresden muss nun klären, inwieweit die Bedingungen im Einzelfall erfüllt sind. Jedoch fehlt nach wie vor die ausführliche Urteilsbegründung. Save.TV geht davon aus, dass man die Voraussetzungen des BGH erfüllt und die Dienste auch in Zukunft anbieten kann. Aufnahmen werden jeweils individuell durch den Kunden nach deren Programmierung angelegt, automatisch gespeichert und ausschließlich an diesen weitergeleitet.

Page: 1 2 3

Silicon-Redaktion

View Comments

  • Hoffentlich bleibt save.tv
    Ich kann nur "beten", dass save.tv Recht bekommt. Ich zeichne seit Jahren Serien auf, die meist Nachts laufen. Es ist einfach klasse, dass man mal eben die nächsten 10 Folgen von Enterprise/BS Galactica und noch ein paar Dokus von BR Alpha programmieren kann. Anschließend lädt man sich die Aufnahmen automatisch herunter. Ich schneide danach noch mit Avidemux die Werbung heraus und habe dadurch eine sehr schöne Sammlung von Serien, die man sich immer mal wieder gern ansieht. Gute Filme leihe ich mir allerdings lieber auf DVD aus. Aber für Serien und Dokus ist save.tv unverzichtbar.

  • Neustes Urteil BGH über Online Videorecorder
    Hi ich hab einen Serien Blog und beschäftige mich auch mit dem Thema Online Videorecorder und mit der Frage ob solch ein Dienst legal ist. Vorweg, das BGH hat erst neulich ein Urteil abgegeben. Die Gewinner sind die Anbieter der Dienste wie Save TV. Wenn Ihr euch dafür interessiert, könnt ihr gerne meinen Artikel dazu lesen. http://www.serienonlinesehen.de/bgh-entscheidung-online-video-recorder-sind-legal/

    Fragen auch gerne an mich hier im blog, kenn mich da bischen aus;)

  • So ein Unsinn
    So ein Unsinn
    Warum soll Microsoft für andere Hersteller werben in dem er ein Konkurrenzprodukt als Alternative mit anbietet. So als würde in der Preisliste von BMW Alternativ auch Motoren von Mercedes und Audi stehen. Außerdem würde er sich bei dem schnellen Wechsel von Versionen in einen endlosen Kampf um die jeweils aktuellste Version einlassen. Andere Anbieter behindern in dem man API's nicht veröffentlicht oder für eigene Produkte geheime Features nutzt ist nicht zu tolerieren, ein Auto ohne Radio zu liefern nur weil es andere Radiohersteller gibt ist Unsinn.

Recent Posts

Podcast: Zero Trust zum Schutz von IT- und OT-Infrastruktur

"Das Grundprinzip der Zero Trust Architektur hat sich bis heute nicht geändert, ist aber relevanter…

4 Tagen ago

Malware April 2024: Aufstieg des Multi-Plattform-Trojaners „Androxgh0st“

Androxgh0st zielt auf Windows-, Mac- und Linux-Plattformen ab und breitet sich rasant aus. In Deutschland…

4 Tagen ago

Selbstangriff ist die beste Verteidigung

Mit autonomen Pentests aus der Cloud lassen sich eigene Schwachstelle identifizieren.

5 Tagen ago

Prozessautomatisierung im Distributionslager

Die Drogeriekette Rossmann wird ihr neues Zentrallager in Ungarn mit Software von PSI steuern.

5 Tagen ago

Wie autonome Fahrzeuge durch Quantencomputing sicherer werden können

Automobilhersteller planen, Quantentechnologie zunehmend auch bei fortschrittlichen Fahrerassistenzsystemen (ADAS) einzusetzen.

5 Tagen ago

Heineken plant Bedarfe mit KI-Lösung von Blue Yonder

Blue Yonder soll mehr Nachhaltigkeit entlang der Lieferkette der internationale Brauerei ermöglichen.

6 Tagen ago