IPCom scheitert mit Patentklage gegen Apple

Der deutsche Patentverwalter IPCom scheiterte mit zwei Patentklagen gegen Apple vor dem Landgericht Mannheim. Das Gericht konnte keine Verletzung von zwei standardrelevanten Schutzrechten durch Apple erkennen. Unter anderem forderte das Münchner Unternehmen 1,57 Milliarden Euro Schadenersatz.

Das fragliche Patent EP1841268 hatte Robert Bosch im Februar 2000 angemeldet. Es trägt den Namen “Zugriff einer Mobilstation auf einen wahlfreien Zugriffskanal in Abhängigkeit ihrer Nutzerklasse”. Das Schutzrecht beschreibt eine Technik mit der Notrufe in einem überlasteten Mobilfunknetz priorisiert werden können. Das zweite Schutzrecht beschäftigt sich mit einem Verfahren “zur Vergabe von Zugriffsrechten auf einen Telekommunikationskanal“. Im Jahr 2007 hatte IPCom dem Wall Street Journal zufolge beide Patente von Robert Bosch übernommen.

IPCom erlitt noch eine weitere Niederlage vor Gericht: Ende vergangener Woche wies das Landgericht Mannheim auch eine Klage gegen HTC ab. Seit sechs Jahren hat IPCom dem Patenblogger Florian Müller zufolge gegen den taiwanischen Handyhersteller geklagt. Auch hier ging es um Schutzrecht DE19910239 “Vergabe von Zugriffsrechten auf einen Telekommunikationskanal”.

Müller geht davon aus, dass IPCom das erstinstanzliche Urteil anfechten wird. “Aber Apple, HTC, Nokia, Ericsson, Vodafone und andere werden wahrscheinlich weiterhin die Gültigkeit der eingeklagten Patente infrage stellen”, schreibt er in seinem Blog FOSS Patents.

Seit 2007 existiert der Patentverwalter IPCom und hat den Firmensitz in Pullach. Nach eigenen Angaben hat es über 1165 Mobilfunkpatente, die in Europa, den USA, Japan und anderen asiatischen Ländern erteilt wurden. Viele der beschriebenen Techniken seien standardrelevant “und damit verpflichtend in den Mobilfunkstandards UMTS und LTE”.

19 Unternehmen und Branchenverbände hatten Ende Februar sich in einem offenen Brief an die Europäische Union gewandt und forderten, die rechtlichen Möglichkeiten von Patenttrollen beim kommenden einheitlichen Patentrecht einzuschränken. Durch “Patent Assertion Entities” erwarten sie einen Anstieg der Klagen. Gemeint sind damit Firmen oder Einzelpersonen, die nicht selbst Produkte entwickeln, sondern nur Patente erwerben und oft auf dem Klageweg gegen andere Unternehmen geltend machen – was der üblichen Definition eines Patenttrolls entspricht. Zu den Unterzeichnern des Appells gehörten Apple, Samsung, Microsoft, Google, HP, Dell, Cisco, Blackberry, Huawei und Broadcom.

[mit Material von Stefan Beiersmann, ZDNet.de]

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Andre Borbe

Andre ist Jahrgang 1983 und unterstützte von September 2013 bis September 2015 die Redaktion von silicon.de als Volontär. Erste Erfahrungen sammelte er als Werkstudent in den Redaktionen von GMX und web.de. Anschließend absolvierte er ein redaktionelles Praktikum bei Weka Media Publishing. Andre hat erfolgreich ein Studium in politischen Wissenschaften an der Hochschule für Politik in München abgeschlossen. Privat interessiert er sich für Sport, Filme und Computerspiele. Aber die größte Leidenschaft ist die Fotografie.

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