“Neuartige Kriminalitätsphänomene ersetzen zunehmend klassische Deliktsformen. Zugleich gibt es kaum Kriminalitätsbereiche, in denen sich die Täter nicht ausgefeilter und modernster Technik bedienen und das Internet als Tatmittel nutzen”, sagte Jörg Ziercke, Präsident des Bundeskriminalamtes. So wurden 2007 in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) rund 180.000 Fälle mit dem Tatmittel Internet registriert – acht Prozent mehr als im Vorjahr.

Die so genannte IUK-Kriminalität im engeren Sinne stieg gar um 17 Prozent: Mit oder gegen moderne Informations- und Kommunikationstechnik wurden 2007 über 38.000 Straftaten begangen. Dabei seien die Täter sehr innovativ und passten sich veränderten technischen Gegebenheiten sehr schnell an.

Aus Bitkom-Sicht sind – zusätzlich zu verbesserter Ausstattung und Organisation der Ermittlungsbehörden – drei weitere Punkte wichtig, um die Computerkriminalität einzudämmen: Erstens muss das Zusammenspiel von Staat und Wirtschaft insbesondere beim Austausch von Informationen verbessert werden. “Wir unterstützen ausdrücklich die Idee, eine Informations- und Diskussionsplattform für Strafverfolgungsbehörden und betroffene Unternehmen zu gründen. Internationale Unternehmen können Erkenntnisse aus verschiedenen Ländern schnell und unbürokratisch zuliefern und so den ebenfalls länderübergreifend arbeitenden Kriminellen das Leben erschweren”, sagte Kempf.

Zudem müsse die Sicherheit der IT-Produkte permanent verbessert werden. Hier helfen insbesondere gezielte Forschungsvorhaben. Daher begrüße man die Ankündigung der Bundesministerien für Forschung und Inneres, die IT-Sicherheitsforschung mit 30 Millionen Euro zu fördern. Drittens muss die Kompetenz und Eigenverantwortung der Verbraucher weiter gestärkt werden. Nach der Bitkom-Umfrage nutzen beispielsweise nur zwei Drittel der Internet-Nutzer eine Firewall. “Wer sein System sichert, schützt nicht nur sich selbst, sondern auch das seiner Mitsurfer. Wer keine Firewalls installiert und gedankenlos surft, dessen Computer wird schnell zur Bedrohung auch für andere Nutzer”, so Kempf.

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Silicon-Redaktion

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  • Das Heulen nimmt kein Ende
    Grundsätzlich ist ein Kompetenz- und Ausrüstungsaufbau der Strafverfolgungs- und Gerichtsbereiche bezüglich unter Nutzung von IT begangener Straftaten natürlich anzustreben und vernünftig.

    Primär sehe ich jedoch eher Anbieter von Dienstleitungen über IT-Systeme und insbesondere über das Internet in der Pflicht, neben Ihren Businesszielen auch den Schutz der Verbraucher bei der Entwicklung ihrer Lösungen in den Vordergrund zu stellen. Heutzutage kann jeder Banause ohne Überprüfung und Zulassung eine Anwendung anbieten, die Gefahrenpotential für die Benutzer aufwirft.

    Erinnert man sich zurück an ein Industrieäquivalent, wurde die Nutzung von Dampfmaschinen auch erst sicherer, nachdem 1872 dem damaligen Dampkesselüberwachungsverein (DÜV) hoheitlich die Überwachung der gefährlichen neuen Technik aufgetragen wurde. Aus diesem Konstrukt entstand der heutige TÜV. Und niemend kam seitdem auf die Idee, dass Nutzer von Kraftfahrzeugen erst einmal ein Maschinenbaustudium ablegen müssen, bevor sie eine solche Maschine betreiben.

    Was daraus folgt ist:
    1. Man nehme die Klientel des Bitkom durch stattliche Verordnung und Kontrolle in die Pflicht, für die Sicherheit Ihrer Konstrukte geradezustehen (auch Haftungsrechtlich).

    2. Man schaffe Aufsichts- und Kontrollstrukturen, diese Vorgaben in der Realität zu prüfen und Zulassungen zu erteilen.

    3. Bei hoher Gefährdung Dritter durch die Gefahr der Fehlbedienung durch den Anwender schaffe man Verlässlichkeitsprüfungen vor Nutzung der Technik (Äquivalent Führerschein).

    4. Und für die Bekämpfung des Risikos vorsätzlichen Mißbrauchs rüste man die Strafverfolgung und Justiz insbesondere mit Fachwissen, um diese abhandeln zu können.

    Und das Ganze bitte auf internationaler Ebene, denn die IT-Welt ist ja global.

    Einfach? Bestimmt nicht!

    Aber zu schaffen.

    Gerd Schelbert

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