Damit könnten Software-Hersteller auch für die Sicherheit und Verlässlichkeit ihrer Produkte in Haftung genommen werden. So sieht es zumindest ein Entwurf der Kommission vor. Der Vorschlag kommt von den Kommissarinnen Viviane Reding und Meglena Kuneva. Sie fordern, dass für Software das Gleiche gilt wie für physische Produkte.

Mit diesem neuen Vorschlag will die EU Lücken im Verbraucherschutz schließen. Nun sollen auch für “Software, die als Virenschutz heruntergeladen wurde, Spiele oder andere lizenzierte Inhalte” die Regeln des Verbraucherschutzes gelten.

“Mit einer Lizenz sollten Kunden die gleichen grundlegenden Rechte bekommen, als würden sie ein Gut erwerben: Das Recht, ein Produkt zu bekommen, das funktioniert, und das unter gerechten kommerziellen Konditionen.”

Kommissarin Kuneva ist überzeugt, dass indem Hersteller und Provider mehr zur Rechenschaft gezogen werden können, für die Anwender mehr Auswahl möglich sein wird. Denn für den Kunden, der Einkauft und die Möglichkeiten der digitalen Kommunikation ausprobiert, muss klar sein, dass hier bestimmte Rechte gewährleistet werden.

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Silicon-Redaktion

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  • Garantie - Gewährleistung
    "Derzeit müssen in der EU Hersteller auf ein Gerät mindestens zwei Jahre Garantie geben. "

    Garantie? WIe kann denn eine freiwillige Leistung des Herstellers verpflichtend sein? :)
    Hoffe der Verfasser hat sich hier nur verschrieben.

  • Endlich
    Jeder, der etwas verkauft, haftet für seine Leistung. Selbst Anwälte, Notare, Steuerberater etc., welche nur einen Rat erteilen.
    Nur die Software-Industrie hat sich mit dem Hinweis "das Produkt hat Fehler" aus der Verantwortung gestohlen.
    Die Vergleiche von Herrn Mingorance von der BSA liegen neben der Sache. Wer wird mit einem Musikprogramm Bilder bearbeiten wollen?

    Open Source ist von der beabsichtigten Regelung nicht betroffen. Für jeden erkennbar (Ausnahme Herr Mingorance), geht es um Gewährleistung (nicht Garantie) für gekaufte Produkte.

  • Entscheidung im Einzelfall
    Das wird nicht so einfach sein. Ob Garantie oder Gewährleistung. Am Ende ist der Verbraucher/Gebraucher des "Produktes" verantwortlich. Bei fassbaren Produkten ist das Risiko der falschen Nutzung viel geringer als bei Software. Software läuft auf einem PC, diese haben ein bestimmtes Betriebsystem (BS), da swiederum viele unterschiedliche Versionen hat(BS ist auch wieder eine Software). Und da beisst die Katze sich in den Schwanz. Software wurde für z. B. BS version 1.0 entwickelt. Kommt auf den Markt und wird weiterhin 2 Jahre verkauft ohne Update. Innerhalb dieser 2 Jahre bekommt das BS 2 Updates und ist bei Version 1.2. Ich kaufe mir die Software innerhalb des Jahres und ohne zu wissen, dass es nicht kompatibel ist installiere ich dieses. Es läuft dann macht es Crash. Und nun liebe EU?

    Nächster Fall (2):
    Ich kaufe ein PC, dass schon mit Sofware vorinstalliert ist. Ich gehe online und BS sagt mir, dass es ein Update benötigt. Sichheitspatch etc. Und Crash vorinstallierte Software läuft nicht mehr. Und nun liebe EU?

    Nächster Fall (3):
    Ich installiere ein Plugin für eine Software. Plugin-Hersteller ist zertifiziert und hat guten Ruf. Nach der Installation des Plugins, Crash. Software geht nicht mehr. Was nun liebe EU?

    ...

    Software ist ein viel zu komplexes "Ding". Software ist vernetzt mit einer oder mehreren Systemen, die wiederum von unterschiedlichen Herstellern kommen. Ich bin gespannt, ob sich das Gesetzt durchsetzt. Und wenn, dann mal aufgepasst. Preise steigen, rechtsunklarer Raum, jahrelange Rechtstreitigkeiten und wer leidet am Ende. Der Nutzer. Früher war doch alles besser gewesen.

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