Microsoft ist daran interessiert, dass Anwender SA-Abos abschließen, weil sie für den Hersteller berechenbare und regelmäßige Einkünfte in einem sonst unstetig verlaufenden Lizenzgeschäft bedeuten. Deshalb ist eine Software Assurance nicht nur Bedingung für den Erwerb von bestimmten Produkten, sondern bietet auch einige Lockmittel in Form von erweiterten Rechten.
Das trifft beispielsweise zu, wenn Firmen nicht so bald auf Windows 7 migrieren wollen. Sie dürfen das auf einem neuen PC vorinstallierte Windows 7 durch eine entsprechende Edition von XP ersetzen (Downgrade-Recht). Microsoft gibt sich hier großzügiger als in der Vergangenheit, weil Kunden auch auf die vorletzte Version zurückgehen dürfen. Dieses Recht erlischt jedoch 18 Monate nach Erscheinen von Windows 7, also im April 2011, oder, falls das Service Pack 1 (SP1) vorher erscheint, dann zu diesem Termin.
Nicht betroffen davon sind Firmen, die eine Software Assurance für das Betriebssystem oder eine Volumenlizenz abgeschlossen haben. Alle anderen müssen nach Ablauf dieser Frist für ihre OEM-Lizenzen ein Upgrade über ein Volumenprogramm beziehen beziehungsweise für das vorinstallierte Windows 7 innerhalb von 90 Tagen eine Software Assurance erwerben. Damit erhalten sie ein zeitlich unlimitiertes Downgrade-Recht. Eine SA ist dabei flexibler, weil sie es erlaubt, später wieder von XP oder Vista auf Windows 7 zurückzukehren und dabei die “Enterprise”-Edition zu erwerben.
Die Lizenzbedingungen für Windows 7 ändern sich gegenüber XP in einigen Punkten und können in bestimmten Konstellationen zu erheblichen Mehrkosten führen. Das betrifft etwa Remote-Boot-Konfigurationen, bei denen Windows aus dem Netz, in der Regel von einem File-Server geladen wird. Bisher war dieses Verfahren durch OEM- und Retail-Lizenzen abgedeckt. Nun ist dafür die Lizenz Virtual Enterprise Centralized Desktop (VECD) fällig. Das Gleiche gilt für den Zugriff auf Blade-PCs im Rechenzentrum.
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