Infineon verliert Rechtsstreit um DDR-Patent

Seit Jahren zieht sich der Rechtsstreit zwischen Rambus und Infineon schon hin. Das Urteil des Obersten Gerichtshofs der USA könnte für die Hersteller von DRAM-Speicherchips teuer werden.

Der deutsche Halbleiterhersteller Infineon hat im Rechtsstreit mit dem US-Spezialisten Rambus eine empfindliche Niederlage vor dem Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten einstecken müssen. Dabei geht es um vermeintliche Patentrechtsverletzungen durch alle großen Hersteller von DRAM-Speicherchips. Sollte Rambus die anhängigen Prozesse gewinnen, könnten die Halbleiterhersteller mit Lizenzzahlungen von 450 Millionen Dollar jährlich belastet werden.
Mit dem Spruch des Supreme Court in Washington D.C. ist ein Urteil wieder in Kraft gesetzt, das der Klage von Rambus stattgegeben hatte. Gleichzeitig weigerten sich die höchsten Richter, sich mit einer Entscheidung der Vorinstanz zu beschäftigen, wonach die Beweise einer Gegenklage von Infineon nicht ausreichend waren. Die Münchner wollten nachweisen, dass Rambus sich seinerseits die Patentrechte während der Standardisierungsphase Anfang der 90er Jahre mit betrügerischen Mitteln erschlichen habe.

“Das Urteil macht den Weg für unsere Patentrechtsklage gegen Infineon frei”, äußerte sich Rambus’ Rechtsvertreter John Danforth zufrieden. Beobachter rechnen jetzt damit, dass nach der höchstrichterlichen Entscheidung auch Ansprüche gegen die Infineon-Konkurrenten Micron Technology (USA) und Hynix Semiconductor (Südkorea) geltend gemacht werden. Schätzungsweise 80 Prozent der heute hergestellten DRAM-Speicherchips werden mit der DDR-Technologie (Double Data Rate) von Rambus hergestellt. Der Markt hat nach jüngsten Erhebungen ein Volumen von 16 Milliarden Dollar Jahresumsatz.

Infineon hatte in seinen Klageschriften stets davor gewarnt, der Fall betreffe “die gesamte Industrie, die sich mit der Herstellung von Speicherchips beschäftigt, die heute in praktisch jedem PC Verwendung finden”. Die Deutschen hatten sich vor Gericht von Kenneth Starr vertreten lassen, der zur Amtszeit von Bill Clinton als Sonderermittler das Amtsenthebungsverfahren gegen den Präsidenten angestrengt hatte und damit letztendlich gescheitert war. Die Anleger an den US-Börsen sehen den Fall nun offenbar auch als entschieden an: Der Rambus-Aktienkurs legte nach Bekannt werden des Urteils um mehr als 38 zu.