Finanzprüfer rücken elektronisch an: Leitfaden für Unternehmen

Obwohl die Finanzämter schon seit rund eineinhalb Jahren auch elektronisch auf die Buchhaltungsdaten von deutschen Unternehmen zugreifen dürfen, herrscht noch große Unsicherheit über die Regelungen und Anforderungen.

Obwohl die Finanzämter schon seit rund eineinhalb Jahren auch elektronisch auf die Buchhaltungsdaten von deutschen Unternehmen zugreifen dürfen, herrscht noch große Unsicherheit über die Regelungen und Anforderungen. Denn erst jetzt wird das Thema aktuell, weil die Finanzämter damit beginnen, die Möglichkeiten bei einer größeren Zahl ihrer Kundschaft auszuprobieren. Der Branchenverband Bitkom bietet jetzt einen Leitfaden zum “elektronischen Datenzugriff bei Außenprüfungen der Finanzämter” an.
Darin geht es um die aktuelle Rechtslage, die bisherigen Erfahrungen sowie technische Anforderungen bei der Datenspeicherung. Denn all das, was auf elektronischem Weg erhalten oder erstellt wurde, muss auch in dieser Form für Finanzprüfungen bereitgestellt werden. Insgesamt sieht der Bitkom die Chance, dass die Prüfungen dadurch “schneller, effektiver und umfassender” werden könnten.

Allerdings fehlten in den gesetzlichen Regelungen noch immer Vorgaben, wie die Buchhaltung für den elektronischen Datenzugriff zu organisieren sei und welche Speichertechnologien einzusetzen sind, kritisiert Bitkom-Geschäftsführer Peter Broß. Es gebe darüber hinaus “unklare Formulierungen” und “Fehlinterpretationen in Fachveröffentlichungen”. Der weit verbreiteten Verunsicherung will der Verband mit seinem Leitfaden nun entgegentreten.