Bundesagentur für Arbeit will Schadenersatz von T-Systems

Die Bundesagentur für Arbeit hat Presseberichte dementiert, nach denen Software-Probleme die Auszahlung des Arbeitslosengeldes II gefährden.

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat Presseberichte dementiert, nach denen Software-Probleme die Auszahlung des Arbeitslosengeldes II (ALG II) gefährden. Dass die Software mit der Bezeichnung ‘A2LL’ Mängel aufweise sei richtig, hieß es von der Behörde. Alle ALG-II-Bezieher bekämen ihr Geld jedoch pünktlich.

Die Mängel von A2LL beträfen verschiedene Funktionen. So könnten Kürzungen des ALG II nicht vom System berechnet werden, sondern müssten per Hand eingegeben werden. Der ermäßigte Krankenkassen-Beitrag der ALG-II-Bezieher lasse sich nicht  eintragen. Daher erhielten die Krankenkassen monatlich 25 Millionen Euro zu viel, teilte die BA mit.

Man arbeite “mit aller Kraft” daran, diese Fehler abzustellen, hieß es von T-Systems, dem Lieferanten von A2LL. Dabei werde das Unternehmen von 160 Spezialisten der BA unterstützt. Die neue Version werde jedoch ausführlich getestet. Daher sei unklar, wann die Updates eingesetzt werden könnten.

Die BA kündigte derweil an, T-Systems den Schaden in Rechnung zu stellen. Zudem werde die Möglichkeit geprüft, die Software “grundlegend zu erneuern, um die bei der Einführung unter hohem Zeitdruck entstandenen Mängel ein für alle Mal auszuräumen.” Eine Entscheidung darüber sei noch nicht gefallen.