VMware bringt Support für 64-Bit-Systeme

Neue Versionen von VMware bringen vollen Support für 64-Bit-Betriebssysteme und erweitern dazu die Hardware-Unterstützung.

Zudem will der Hersteller virtueller Infrastruktur-Software mit neuen Tools die Installation von virtuellen Umgebungen erleichtern. Mit den Updates des ‘ESX Server 3.0.1’ und des ‘VirtualCenter 2.0.1’ bekommt ‘Infrastructure 3’ nicht nur einen unterbrechungsfreien Update-Prozess sondern auch Support für die 64-Bit-Versionen von Suse, Red Hat, Windows und Solaris.

Zudem hat die EMC-Tochter die Hardware-Unterstützung der vor kurzem veröffentlichten Software ausgebaut. Für Kunden, mit einem bestehenden Abonnement für Infrastructure 3 ist dieses Update ab nächster Woche gratis verfügbar.

“Wir werden VMware Infrastructure 3 einsetzen, weil sie die Zahl an Applikationen erhöht, die wir auf virtuellen Maschinen einsetzen können”, so Richard Lewis, Vice President of Information Technology bei Mechanics Bank. Die Unterstützung für 64-Bit-Betriebssysteme ermögliche speicherintensive Arbeitslasten sowie 4-CPU Virtual SMP und das helfe dem Unternehmen, weitere Applikationen zu virtualisieren.

Parallel dazu will der Hersteller mit dem Produkt ‘Converter 3’ den Wechsel auf eine virtuelle Infrastruktur erleichtern. Probleme und Ausfallzeiten vermindere diese Software, da die Operation von einer einzigen Anwenderschnittstelle aus möglich ist. Die Software ist ein so genanntes P-to-V-Tool. P steht für physisch und V für virtuell. Auch Migrationen von virtuell auf virtuell unterstütze das neue Tool, zu dem VMware auch spezielles Training für Partner anbieten will.

Zudem arbeiten der Halbleiterproduzent Intel und VMware gemeinsam an der Hardware-Virtualisierung VT, vormals Vanderpool. Voraussichtlich nächste Woche wollen die beiden Unternehmen Pläne vorstellen, mehr Anwendungen für die neue Form der Hardware-Virtualisierung fit zu machen. Dazu soll weitere Software in Intels ‘Enabled Server Acceleration Alliance’ (ESAA), für verschiedene Xeon-basierte Server zertifiziert werden.

Lesen Sie auch : Praxishandbuch KI und Recht