USA dürfen nun in deutschen Firmen schnüffeln

Deutschland und die USA werden verstärkt DNA-Daten, Fingerabdrücke und andere personenbezogene Daten austauschen. Das Abkommen hat auch für die Geschäftsführer hierzulande Konsequenzen. Erste Sicherheitsanbieter warnen vor Schnüffeleien durch US-Geheimdienste.

“Um den Datenschutz diesseits und jenseits des Atlantiks erfüllen zu können, müssen technische Hilfsmittel her: Spezielle IT-Technologien und Datenverschlüsselungslösungen helfen, dass nur berechtigte Personen in begründeten Fällen vom Inhalt archivierter Personendaten Kenntnis erhalten”, erklärte Manfred Anduleit, Justiziar bei Utimaco. “In dieser unsicheren digitalen Welt raten wir Organisationen, Behörden und Unternehmen, sensible Daten frühzeitig zu verschlüsseln und so vor unberechtigten Zugriffen zu schützen.”

Die Unterzeichner hingegen – Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU), Justizministerin Brigitte Zypries (SPD), US-Heimatschutzminister Michael Chertoff und US-Justizminister Michael Bernard Mukasey – versprechen sich neben viel mehr Einblick auch mehr Sicherheit. Schäuble hatte einen Anteil an dem Papier und verteidigte es gemeinsam mit Zypries. Wichtig sei, dass der Zugriff auf die Daten nur nach dem Verfahren “Treffer/kein Treffer” ablaufe. Werde in den Datenbeständen kein Treffer gefunden, würden auch keine Namen weitergegeben, beschwichtigten sie. Außerdem dürften die Daten nicht als Beweismittel in Strafverfahren genutzt werden und müssten nach ihrer Verwendung wieder gelöscht werden. Wie das zu gewährleisten oder zu kontrollieren sein soll, wurde indes nicht bekannt.

Die Minister sind vorangeeilt. Nun muss das Abkommen noch vom Deutschen Bundestag ratifiziert werden, was aber nur eine Formsache sein dürfte. Bundesinnenminister Schäuble wird, nach einem Bericht des Tagesspiegel, dafür einen Gesetzentwurf ins Bundeskabinett einbringen. Dann wird das Schäuble-Papier auch in den übrigen 26 EU-Staaten durchgesetzt.

Wann das Abkommen in Kraft treten kann, ist ebenfalls noch unklar. Vorbild für die Übereinkunft ist der Vertrag von Prüm über den Datenabgleich innerhalb der EU. Deutschland und Österreich etwa gewähren sich danach seit Dezember 2006 gegenseitig Zugriff auf ihre Polizei-Datenbanken.