Persönliches Risiko für Manager steigt

Betrug, Spionage und Korruption ist in immer mehr deutschen Unternehmen an den Tagesordnung. Pro Delikt liegt dabei der Schaden bei 4,3 Millionen Euro, besagt eine aktuelle Studie der Beratungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers (PwC). Vor diesem Hintergrund ist ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs besonders brisant: Es erhöht das persönliche Risiko für Korruptionsbeauftragte.

Das wirft kein gutes Licht auf die Arbeit der Korruptionsbeauftragten in Deutschlands Unternehmen und könnte sie künftig teuer zu stehen kommen. Denn nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH 5 StR 394-08) müssen Compliance Officer nicht nur für Betrug und Korruption in der eigenen Firma gerade stehen, sondern auch für Schäden, die kriminelle Mitarbeiter bei Kunden und Lieferanten verursachen.

In dem aktuellen Fall, hatte das BGH den Leiter einer Rechtsabteilung und Innenrevision wegen Beihilfe zum Betrug durch Unterlassen zu 120 Tagessätzen verurteilt. Der Mann war nicht dagegen eingeschritten, dass das Unternehmen Grundstückseigentümern überhöhte Entgelte abverlangte. Unter Compliance-Officern sorgt das Urteil für Verunsicherung.

“Das Urteil wird zu einem Umdenken in den Unternehmen führen”, sagte PwC-Experte Salvenmoser. Er beobachte seit geraumer Zeit einen “wachsenden Druck der Justiz” auf die Compliance-Chefs und letztlich auch auf die Vorstände, die Abteilungen besser auszustatten. Gleichzeitig sorge aber das neue Datenschutzgesetz dafür, dass die Korruptionsbeauftragten nicht so viel kontrollieren dürfen, wie sie für die Erfüllung ihrer Aufgabe sollten.

“Jeder Compliance-Chef steht daher mit einem Bein im Gefängnis”, zitiert das Handelsblatt Compliance-Experte Tim Wybitul von der Kanzlei Mayer Brown. Es werde künftig viel schwerer werden, diese Stellen zu besetzen.

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