Telekom gab Kundendaten für Rasterfahndung heraus

Die Deutsche Telekom hat angeblich ohne rechtliche Grundlage Kundendaten an die Polizei weitergegeben. Im Nachgang der Anschläge vom 11. September 2001 in den USA soll der Konzern Daten für eine umfangreiche Rasterfahndung zur Verfügung gestellt haben. Damals gab es – im Gegensatz zu heute – für ein solches Vorgehen aber noch kein Gesetz.

Wie die Frankfurter Rundschau in ihrer Ausgabe vom Mittwoch berichtet, erhielt das Bundeskriminalamt (BKA) “ohne ersichtliche Rechtsgrundlage Millionen von Kundendaten für groß angelegte Rasterfahndungen”. Das teilten gut informierte Konzernkreise der Zeitung mit.

Dabei sei es jedoch nicht um die Suche nach bestimmten Straftätern oder konkrete Gefahren gegangen, sondern vielmehr um eine umfassende Durchrasterung von nahezu allen Kunden-Datenbeständen der Telekom, berichten Zeugen. Es sei um die Suche nach so genannten Schläfern gegangen. Dafür wurden alle Datensätze nach bestimmten Kriterien durchforstet. Und die Deutsche Telekom tat noch mehr: Die Rasterung soll im Rechenzentrum der Telekom stattgefunden haben.

Führungskreise des Unternehmens sehen bis heute keine ausreichende Rechtsgrundlage für das heimliche Durchforsten von Millionen Kundendaten. Allerdings sei dem Staat nichts vorenthalten worden. Die Kreise berichteten weiter, dass Bundeskriminalamt und Verfassungsschutz in der Vergangenheit bei der Deutschen Telekom ein und aus gegangen seien. Seinen Kunden teilt der Konzern dagegen folgendes mit: “Datenschutz und Datensicherheit für Kunden und Nutzer haben für die Deutsche Telekom konzernweit eine hohe Priorität.” So heißt es in den Richtlinien des Unternehmens. “Deshalb ist uns auch der Schutz personenbezogener Daten während aller Geschäftsprozesse sehr wichtig. Zum Schutz Ihrer bei uns vorgehaltenen personenbezogenen Daten vor unberechtigtem Zugriff und Missbrauch haben wir umfangreiche technische und betriebliche Sicherheitsvorkehrungen getroffen.“

Wie es weiter hieß, kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Rasterungen in wachsendem Ausmaß weitergehen. So ist die Rede davon, dass für die Herausgabe von Kontakten zu beliebigen ausländischen Handy-Nutzern an die Ermittler alle drei Monate sämtliche Millionen Kunden von T-Mobile komplett durchgerastert werden müssen. Hinzu kämen täglich tausende Abfragen von Verbindungsdaten, selbst wenn es nur um Straftaten mittlerer Schwere gehe.

Weiter wurde bekannt, dass aus der damaligen Rasterung etwa 32.000 Datensätze aus unterschiedlichen Quellen gesammelt und die Personen als potentiell terrorverdächtig gesondert abgespeichert wurden. Doch das Bundesverfassungsgericht erklärte 2006 die bundesweite Rasterfahndung nach “Schläfern” in der Zeit nach dem 11. September 2001 für verfassungswidrig. Die gerasterten Kunden wurden nicht informiert, mit hoher Wahrscheinlichkeit wissen auch die 32.000 Kunden nichts über die gesonderte Abspeicherung ihrer Daten beim BKA. Von der Deutschen Telekom liegt derzeit noch keine Stellungnahme vor.