GNU nimmt Apple auf die Hörner

Was da gerade im App Store von Apple geschehen ist, dürfte nur ein winziger Teil eines gewaltigen Rattenschwanzes sein. In aller Kürze: Eine Firma hat in Apples Anwendungsladen “GNU Go”, eine Variante des japanischen Spiels Go, eingestellt. Und dann ging’s ab.

Der Sourcecode des Spiels unterliegt nämlich der GNU GPL, Version 3. Die verlangt ausdrücklich, dass dem Nutzer einer so lizenzierten Software eine uneingeschränkte Nutzung zusteht und eine Weitergabe zu den Bedingungen der GPL gestattet sein muss. Die Geschäftsbedingungen des App Store erlauben aber nur eine Nutzung einer App “auf bis zu fünf von Apple freigegebene Geräten” und verbieten “den Weitervertrieb, die Weitergabe, Übertragung oder Unterlizenzierung”.

Im Prinzip hat eine Firma im Apple-Softwareladen ein Programm angeboten, das nach seinen Lizenzbedingungen dort nicht hätte erscheinen dürfen. Darauf – auf diesen Widerspruch zwischen App-Store-AGB und GNU GPL – hat die Free Software Foundation (FSF) Apple in einem Schreiben – ohne Androhung juristischer Sanktionen – aufmerksam gemacht. Es geschah, was zu erwarten war: Apple als rechtlich mithaftendes Unternehmen hat GNU Go gestern aus dem Angebot entfernt.

Die Vorgehensweise der FSF in diesem Fall ist ungewöhnlich. Denn gewöhnlich regelt die FSF solche Probleme direkt mit Anbietern, ohne das Problem an die große Glocke zu hängen. Diesmal begründete die FSF den direkten Kontakt zu Apple damit, aus dem App Store seien schon mehrfach Programme entfernt worden und sie möchte die Öffentlichkeit über den Grund informieren, falls das auch mit GNU Go geschehen sollte. In einer zweiten Erklärung präzisierte die FSF ihre Positionen zu diesem Fall noch einmal, nachdem GNU Go im App Store gesperrt war.

Die FSF-Erklärung für ihre Vorgehensweise in diesem Fall ist nicht gerade stringent. Die FSF scheint andere Motive zu verfolgen. So finden sich in ihrer ersten Erklärung durchaus interpretationsfähige Formulierungen. Zum Beispiel: Wenn Apple diese Software weiter verbreiten möchte, dürfte das Unternehmen “anderen nicht durch seine Terms of Services untersagen, das Gleiche zu tun”. Die FSF bekräftigt ihre Position, dass Anwender “das Recht haben sollten, ihre Computer so zu benutzen, wie es ihnen gefällt”, egal ob die Geräte nun Laptops, Handys oder Tablets seien.