Piraten dürfen zur Bundestagswahl antreten

In beinahe allen Bundesländern hat die Piratenpartei genügen Unterstützerunterschriften sammeln können und kann daher am 27. September zur Bundestagswahl antreten. Lediglich der Landesverband Sachsen verzichtet auf eine Kandidatur.

Vor wenigen Tagen hatte der Bundeswahlausschuss den “Piraten” offiziell Parteienstatus zugesprochen. Inzwischen hat die Vereinigung laut eigenen Angaben rund 4400 Mitglieder.

Die Partei steht für freien Zugang zu Wissen und Kultur im Internet sowie einer Stärkung der Bürgerrechte im digitalen Zeitalter ein.

Der Landesverband Sachsen befinde sich nach der Gründung im August vergangenen Jahres noch in der Aufbauphase und wolle daher auf eine Teilnahme an der Wahl verzichten.

Der in Misskredit geratene ehemalige SPD-Abgeordnete Jörg Tauss, der die Piratenpartei im Bundestag vertritt, wolle nicht zur Wahl antreten.