“Deutsche Verbraucher durch PC-Urheberabgaben benachteiligt”

Der Bitkom hat Beschwerde gegen die Forderungen der Verwertungsgesellschaften nach pauschalen Urheberrechtsabgaben auf PCs und Drucker bei der Wettbewerbskommission der EU eingelegt.

Eine Beschwerde gegen die Forderungen der Verwertungsgesellschaften nach pauschalen Urheberrechtsabgaben auf PCs und Drucker hat der Industrieverband Bitkom bei der Wettbewerbskommission der EU eingelegt. Der Verband beklagt, dass die Verwertungsgesellschaften ihre Monopolstellung missbrauchen, indem sie ohne sachliche Rechtfertigung hohe Abgaben auf Geräte festlegen und einfordern.
Da diese Praxis im Vergleich zu den übrigen EU-Ländern einzigartig ist, sieht der Verband die deutschen Verbraucher und die Industrie massiv benachteiligt. Nach Berechnungen des Bitkom müssen deutsche Verbraucher durchschnittlich 69,75 Euro plus Mehrwertsteuer pro Startpaket bezahlen als ihre Nachbarn. Dadurch können Online-Anbieter aus Nachbarländern zum Beispiel ihre Ware günstiger anbieten, was wiederum die hiesige Industrie benachteiligt. 

Bitkom will mit der Beschwerde zum einen erreichen, dass die Kommission den Verwertungsgesellschaften untersagt, diese pauschalen Abgaben zu erheben. Zum anderen soll eine europaweit einheitliche Regelung gefunden werden, die für alle Beteiligten akzeptabel ist. “Es kann nicht sein, dass deutsche Unternehmen und Verbraucher als einzige in Europa für den Gebrauch von PCs und Druckern bezahlen müssen”, beschwert sich Jörg Menno Harms, Vizepräsident des Bitkom und Chef von HP Deutschland.

Konkret kritisiert der Verband, dass Abgaben auf Geräte erhoben werden, die gar nicht dazu bestimmt sind, Vervielfältigungen im Sinne des Urheberrechtsgesetzes vorzunehmen. Hinzu komme, dass die Abgabenhöhe auf Computer und Drucker seiner Ansicht nach in einer willkürlichen, nicht transparenten und nachvollziehbaren Weise begründet und unangemessen hoch angesetzt wird.