“Online-Videorekorder sind nicht in jedem Fall illegal”

Laut Bundesgerichtshof (BGH) dürfen TV-Sendungen nicht mehr durch internetbasierte Videorekorder aufgezeichnet werden. Das sieht der Geschäftsführer von Save.TV anders. Im Interview mit silicon.de erläutert Thomas Kutsch seinen Standpunkt.

silicon.de: Der BGH stellte jedoch klar, dass solche Angebote, wie sie auch von Save.TV angeboten werden, in jedem Falle die Urheberrechte der Fernsehsender verletzen. Wieso soll das bei Save.TV anders sein? Und warum meinen Sie, dass diese Angebote nicht illegal sind?

Kutsch: Nein, Save.TV teilt die Meinung nicht, dass die Angebote in jedem Falle die Urheberrechte der Sender verletzen. Man sieht diese Aufzeichnungen durch das Recht des Endkunden auf Privatkopien gedeckt. Juristisch ist aber noch ein anderer Aspekt relevant: Wird eine Aufzeichnung sozusagen als “Master-Kopie” an mehrere Kunden verteilt wird, liegt ein Verstoß gegen das Senderecht vor. Hier ein Zitat aus der Pressemeldung des BGH: “Die Beklagte verletze dann aber das Recht der Klägerin, ihre Funksendungen weiterzusenden, wenn sie die mit den Satelliten-Antennen empfangenen Sendungen der Klägerin an die ‘Persönlichen Videorecorder’ mehrerer Kunden weiterleite.” Save.TV erklärt hierzu, dass sie ausschließlich individuelle Kopien an deren Hersteller weitergibt.

silicon.de: Das ganze Thema scheint dennoch sehr undurchsichtig – vor allem für den Nutzer. Macht man sich denn als Privatperson schuldig, wenn man TV-Sendungen über das Internet aufzeichnet?

Kutsch: Die Formulierung der Pressemeldung des BGH vom 22.04.2008 hat leider nicht wesentlich zur Klärung in der Öffentlichkeit beigetragen. Privatpersonen können indes beruhigt sein. Sie machen sich nicht strafbar, sofern Sie Aufzeichnungen ausschließlich für den privaten Gebrauch anfertigen und nutzen.

silicon.de: Der Aufzeichnungsprozess muss vollständig automatisiert sein! – Erst dann ist der Vorgang legal – warum?

Kutsch: Nur wenn der Aufzeichnungsprozess vollständig automatisiert abläuft, geht man davon aus, dass der private Nutzer Verursacher der Aufzeichnung ist und nicht der Betreiber des kommerziellen Online-Videorekorders. Hier geht es um die Parallele zu herkömmlichen Videorekordern, bei denen man nicht von einer Verletzung des Urheberrechts ausgeht, da die Verursachung eindeutig ist und nicht etwa beim Hersteller des Geräts liegt. Anbieter wie Save.TV verstehen sich als eine technische Weiterentwicklung des herkömmlichen Videorekorders. Das Urteil ist deshalb wegweisend, denn es garantiert die persönliche Freiheit zu entscheiden, wann, wo und mit welcher Technik TV-Sendungen aufzeichnet werden dürfen.