Kein Titelschutz für Domain bei Ankündigung auf Webseite

Wer zuerst kommt, mahlt zuerst – nach diesem Prinzip werden Domains in der Regel vergeben. Doch manchmal ist strittig, wer zuerst gemahlen hat. So in einem Fall vor dem Bundesgerichtshof, von dem die Kanzlei Dr. Bahr berichtet.

Die Kanzlei Dr. Bahr bietet seit dieser Woche das kostenloses Rechtsnews-Tool “YaLN” an. Webmaster können den Ticker unentgeltlich auf ihre Seite einbinden und den Besuchern damit Gerichtsurteile rund um das Internetrecht in Form von Kurznachrichten zur Verfügung stellen.

YaLN steht für “Yet another Law News”. Die Erstellung der Rechtsnews erfolgt durch Juristen, also Kenner der Materie. Webmaster, die YaLN nutzen wollen, haben die Möglichkeit, unter verschiedenen Teildisziplinen des Onlinerechts zu wählen (Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, Presserecht, Datenschutzrecht und andere). Es bleibt Ihnen überlassen, ob sie aus den insgesamt neun Rubriken, nur eine, drei oder alle Gebiete auf ihrer Homepage präsentieren wollen.