iPhone: Apples neue Lust auf Geodaten

Die neue Version des iPhone-Betriebssystems ist seit wenigen Tagen verfügbar. Wer es sich auf sein Mobilgerät herunterlädt, muss den neuen Nutzungsbedingungen zustimmen und der Tatsache, dass Apple Informationen aus dem GPS-Modul sammelt und an Dritte weitervermarkten darf.

Doch der Anwender kann sich über einen Opt-Out-Service von Apple von dieser Geodaten-bezogenen Weitergabe ausnehmen lassen. Die Seite arbeitet nur, wenn mit einem iPhone 4 darauf zugegriffen wird. Dieser Opt Out jedoch, so heißt es von Apple, beschränke sich lediglich auf Apples Werbedienst und habe keinen Einfluss auf andere interessenbasierte Werbung von dritten Werbeplattformen. Die Zahl der Werbung werde ebenfalls konstant bleiben, sie sei dann nur “weniger relevant”. Auch in den Geräten selbst, kann der Anwender unter dem Menüpunkt Einstellungen im Unterpunkt ‘Location Services’ einige Optionen zu den Geodaten ändern.

Doch Apple ist nicht das einzige Unternehmen, das Interesse an der Vermarktung von mobilen Geodaten-Informationen hat. Auch Google Maps ist zum Beispiel eine dieser Anwendungen, die über Anwender Geodaten-Informationen sammelt. Doch diese App ist wohl eher eine vergleichsweise kleine Datenquelle für den Such-Giganten. Denn Google sammelt zudem Geodaten aus dem mobilen Betriebssystem Android. Hier ein kleiner Auszug aus den Datenschutzbestimmungen Googles:

“Sollten Sie standortbezogene Produkte und Services wie Google Maps für Handys nutzen, übermitteln Sie uns möglicherweise Standortinformationen. Diese Informationen können wie im Falle von GPS-Daten auf Ihren tatsächlichen aktuellen Standort hinweisen. Sie können aber auch nur einen Teil einer Adresse übermitteln, um eine Karte der näheren Umgebung anzuzeigen.

Sollten Sie Anwendungen von Drittanbietern auf Ihrem Gerät verwenden, werden von diesen Anwendungen erfasste Informationen möglicherweise an Dritte weitergeleitet. In diesem Fall gelten die Google-Datenschutzbestimmungen nicht. Für Anwendungen von Drittanbietern gelten unter Umständen jedoch eigene Datenschutzbestimmungen, die Sie durchlesen sollten.

Wir geben Ihre Informationen möglicherweise an Drittanbieter weiter, die in unserem Auftrag bestimmte Funktionen ausführen, wie beispielsweise die Zustellung von Rechnungen und Textnachrichten bzw. SMS. Diese Drittanbieter sind verpflichtet, Ihre Informationen gemäß den Google-Datenschutzbestimmungen zu behandeln.”

Weiß also auch Google, wer man ist? Wo man telefoniert und wohin man zum Einkaufen geht? Vermutlich. Die Datenschutzbestimmungen legen diesen Schluss nahe: “Die meisten anderen für Google Mobile erfassten Informationen weisen für sich genommen nicht auf Ihre Identität hin, auch wenn dies eindeutige Daten sind oder Sie diese Informationen als personenbezogene Daten einstufen. Hierzu zählen Daten wie Ihre Geräte- und Hardware-Kennung, der Gerätetyp, die Anforderungsart, Ihr Mobilfunkanbieter, Ihre Nutzerkennung bei Ihrem Mobilfunkanbieter, der Inhalt Ihrer Anforderung sowie allgemeine Nutzungsstatistiken zu Ihrem Gerät und Ihrer Nutzung der Produkte und Services von Google.”

“Die meisten” sind eben nicht alle. Das bedeutet, Google muss auch über Identifikatoren verfügen, die eine eindeutige persönliche Zuordnung erlauben. Auch der Passus “für sich genommen” legt die Vermutung nahe, dass diese Informationen, wenn sie mit einander kombiniert werden, zu einer Identifikation des Nutzers führen können.

Was bei Google allerdings fehlt ist ein expliziter Hinweis darauf, dass auch Werbepartner Zugriff auf diese Daten bekommen können. Allerdings erlöschen ja die Google-Bestimmungen sobald man die Anwendung eines Drittherstellers verwendet.