Reger Zugriff auf Vorratsdatenspeicherung

Die gespeicherten Telefon- und Internet-Verbindungsdaten scheinen von den deutschen Ermittlungsbehörden fleißig genutzt zu werden. In wie vielen Fällen diese Daten jedoch entscheiden für den Ermittlungserfolg waren, bleibt unklar.

So haben Richter von Mai bis Juli 2008 insgesamt 2.200 den Zugriff auf die Verbindungsdaten angeordnet, wie die Nachrichtenagentur AFP berichtet. Diese Zahlen teilte die deutsche Bundesregierung nach einer kleinen Anfrage der FDP-Politikerin Gisela Piltz mit.

Seit Jahresbeginn müssen Telefongesellschaften und Internetprovider sämtliche Verbindungsdaten für sechs Monate speichern. In etwa 43 Prozent hätten demnach die Ermittler die Vorratsdaten genutzt. In 29 Prozent der Fälle sei kein Rückgriff auf die Data-Retention nötig gewesen. Bei den restlichen Fällen seien keine Angaben möglich.

Piltz kritisiert nun diese Zahlen. Die Informationen reichten nicht aus, um die Datenspeicherung zu begründen. Denn aus diesen Angaben gehe nicht hervor, in wie vielen Fällen der Rückgriff auf die Daten entscheidend zum Ermittlungserfolg beigetragen habe.