US-Kartellauflagen gegen Microsoft verlängert

Verzögerungen bei der Umsetzung der Kartellauflagen haben ein US-Bundesgericht dazu bewegt, gegen Microsoft und für eine zweijährige Verlängerung der Kartellüberwachung des Softwaregiganten zu entscheiden.

In ihrer Urteilsbegründung hat die Richterin Colleen Kollar-Kotelly von Microsoft zu verantwortende Verzögerungen als Grundlage für ihre Entscheidung benannt. “Die Entscheidung des Gerichtes in dieser Sache basiert auf den extremen und unvorhersehbaren Verspätungen bei der Veröffentlichung der technischen Dokumentation der Kommunikationsprotokolle”, sagte Kollar-Kotelly. “Die klagenden Bundesstaaten haben glaubhaft machen können, dass diese Verzögerungen die endgültige Beurteilung über das Erreichen der wichtigsten Ziele verhindert haben.”

Kollar-Kotelly hat darauf hingewiesen, dass die Verlängerung der ursprünglich Ende 2007 geendeten Überwachung keine Sanktion gegen das Softwareunternehmen darstellt. Stattdessen soll die zeitliche Ausweitung die Gelegenheit bieten, gemeinsam das Potential der getroffenen Regelungen zugunsten des Wettbewerbes zu nutzen.

In einer Erklärung hat der Chefsyndikus von Microsoft, Brad Smith, erklärt, dass sein Unternehmen den Urteilsspruch annehmen werde. “Wir werden auch weiterhin vollständig mit den Auflagen übereinstimmen”, sagte Smith. “Wir begrüßen, dass das Gericht unsere Anstrengungen zur Zusammenarbeit mit unterschiedlichsten Behörden gewürdigt hat. Wir haben Vista unter Berücksichtigung der Regeln entwickelt und werden diese auch zukünftig beachten”, ergänzte Smith.

Die Verlängerung der Überwachung soll nun zum 12. November 2009 auslaufen. Richterin Kollar-Kotelly hat aber betont, dass ihr Urteilsspruch eine neuerliche Verlängerung nicht ausschließt. Ursprünglich hatten die klagenden Bundesstaaten eine Überwachung bis Ende 2012 gefordert.