Gericht stoppt GEZ-Gebühr für PCs

Rückschlag für das Thema GEZ-Gebühr für Computer. Während die Ministerpräsidenten der Länder aktuell prüfen lassen, ob man für PCs die volle Rundfunkgebühr erheben kann, hat das Verwaltungsgericht Braunschweig jetzt entschieden, dass es unzulässig ist, überhaupt Gebühren zu erheben. Derzeit kostet die Rundfunknutzung über den PC 5,76 Euro monatlich – vorausgesetzt, das weder Radio noch Fernseher angemeldet sind.

Mit dem Urteil verliert der Norddeutsche Rundfunk ein Verfahren gegen eine Dolmetscherin. Der NDR wollte von der Frau Gebühren für ihren gewerblich genutzten Zweit-PC haben. Das erklärte das Verwaltungsgericht für unzulässig. Begründung: Der NDR stelle derzeit im Internet “keinen gebührenrechtlich relevanten Rundfunk zur Verfügung”. Der Sender könne seine Radioprogramme im Internet nicht unbegrenzt vielen Nutzern anbieten. Deshalb sei die Gebühr unzulässig.

Zudem seien nicht nur privat, sondern auch gewerblich genutzte Zweitcomputer mit Zugang zum Internet von der Gebühr befreit, so die Richter weiter. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der NDR kann vor dem Oberverwaltungsgericht in Berufung gehen.

Sollte auch dieses Gericht der Klage stattgeben, könnte das weitreichende Auswirkungen haben. Seit Januar 2007 verlangt die Gebühreneinzugszentrale 5,76 Euro für internetfähige Computer – allerdings nur dann, wenn weder Radio noch Fernseher angemeldet sind. Zuletzt hatten die Ministerpräsidenten die Möglichkeit prüfen lassen, von PC- und Smartphone-Besitzern die volle GEZ-Gebühr zu verlangen. Federführend ist die Staatskanzlei in Rheinland Pfalz. Die Pläne stießen auf heftigen Widerstand, unter anderem beim Bundesverband Digitale Wirtschaft.

Bisher haben die Gerichte unterschiedlich über die Gebührenpflicht von Internet-PCs geurteilt. Während etwa das Verwaltungsgericht Würzburg ebenso wie Ansbach die Gebührenpflicht bejaht, haben die Verwaltungsgerichte in Wiesbaden, Koblenz und Münster das Gegenteil entschieden.