EU-Kommission: Apple missbraucht Stellung im Markt für mobile Geldbörsen

Apple-Pay-Logo (Bild: Apple)

Die EU-Kommission übermittelt die offiziellen Beschwerdepunkte an Apple. Den Wettbewerbshütern stößt der eingeschränkte Zugriff auf NFC für iOS-Entwickler auf.

Die Europäische Kommission hat Apple die offiziellen Beschwerdepunkte zum Bezahldienst Apple Pay mitgeteilt. Anhand ihrer vorläufigen Untersuchung kommt die Kommission zu dem Ergebnis, dass Apple eine beherrschende Stellung im Markt für mobile Geldbörsen hat und diese Stellung zum Nachteil von Mitbewerbern missbraucht. Ein zentraler Beschwerdepunkt ist, dass Apple den Zugang zur Funktion Near Field Communication (NFC) auf seinen mobilen Geräten beschränkt.

NFC wiederum sehen die Kartellwächter als Standardtechnologie für kontaktloses Zahlen mit mobilen Geräten in Geschäften an. Tatsächlich können Entwickler von iOS-Apps weder auf die NFC-Hardware noch auf die zugehörige Software, die sogenannten NFC-Inputs, zugreifen. Davon soll letztlich die hauseigene Bezahllösung Apple Pay profitieren.

“Uns liegen Anhaltspunkte dafür vor, dass Apple den Zugang Dritter zu Schlüsseltechnologien beschränkt hat, die für die Entwicklung konkurrierender mobiler Geldbörsen für Apple-Geräte benötigt werden”, sagte die für Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin der EU-Kommission, Margrethe Vestager. “In unserer Mitteilung der Beschwerdepunkte stellen wir vorläufig fest, dass Apple den Wettbewerb zugunsten seiner eigenen Lösung Apple Pay beschränkt haben könnte. Ein solches Verhalten würde einen Verstoß gegen unsere Wettbewerbsvorschriften darstellen.”

Apple hemmt die Innovationstätigkeit

Apple Pay sei die einzige mobile Geldbörse, die auf iOS-Geräten auf die erforderlichen NFC-Inputs zugreifen könne, so die Kommission weiter. Und weil allein Apple Pay Zugang zur NFC-Technologie habe, sei der Wettbewerb auf dem Markt für mobile Geldbörsen unter iOS beschränkt. “Damit werden andere Wettbewerber aus dem Markt für mobile Geldbörsen auf iPhones ausgeschlossen, was die Innovationstätigkeit hemmt und die Auswahl für die Verbraucher verringert.”

Die EU-Kommission betont, dass sie mit der Übermittlung der Beschwerdepunkte lediglich Bedenken äußert. Zudem seien zwei weitere Punkte, die anfänglich als potenziell bedenklich eingestuft wurden, nicht in die Mitteilung der Beschwerdepunkte aufgenommen worden. Dazu gehören Online-Beschränkungen.

Apple hat nun die Möglichkeit, die Untersuchungsakte der Kommission einzusehen und schriftlich zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. Die Kommission weist auch darauf hin, dass es für den Abschluss eines möglichen Kartellverfahrens keine Fristen gibt.